Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte verrechnet.
Private Krankenkassen übernehmen bei der Behandlung von Schmerzen in der Regel die Kosten. Wenn Sie eine Übernahme durch Ihre Krankenkasse wünschen, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache zu halten.